ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Just like Goldberg & Hamilton GmbH
Stand 1. September 1998
1. Geltung der AGBs
Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des
Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen
(Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die
Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unserer Arbeiten zugrunde liegenden Ideen, sofern
diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares
liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach
Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder
erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht
besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Wir sind berechtigt, die an uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des
Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in
Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die
sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
5. Lieferung
5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko
der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von
Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe-, Bild- oder Tongestaltung erst dann
verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu kommt. Künstlersozialabgabe, Zölle
oder sonstige, auch nachträglich antstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen
Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche
Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
7. Nutzungsrechte
7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer
Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder
sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht
ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber
hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertagserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend
dem Auftraggeber übertragen.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber
vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung
oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen
leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmen haften wir für Schadensersatzansprüche
jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Verträgspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer
Schäden beschränkt.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
9.2 Es gilt deutsches Recht.
